Frauen in Köln besser vor Gewalt schützen

Jede vierte Frau in Köln hat persönliche Erfahrung mit partnerschaftlicher Gewalt. Mit der Istanbul Konvention des Europarats gibt es in Deutschland seit 2018 einen politischen Rahmen, um Frauen und Mädchen besser vor Gewalt zu schützen. Aber in der Umsetzung hapert es noch.

Es gibt in Köln ein Netzwerk von Beratungs- und Hilfeangeboten für Betroffene, das Projekt „Edelgard schützt“ für Belästigungen im öffentlichen Raum und bisher 26 Frauenhausplätze. Pro Jahr müssen aber über 600 Frauen in Köln abgewiesen werden. Der Bau eines dritten Frauenhauses wurde im Dezember 2019 im Rat beschlossen. Die Polizei hat im Linksrheinischen ein Schwerpunktkommissariat zu häuslicher Gewalt eingerichtet.

Auch in der Gewaltprävention durch spezielle Präventionsprogramme für Jungen und Männer und konkrete Projekte für Täter gibt es in Köln Angebote. Insbesondere die AWO mit ihrem Projekt „MannSein ohne Gewalt“ sticht hier heraus.

Allen Programmen sowohl zum Schutz der Frauen als auch zur Prävention mangelt es an einer verlässlichen, langfristigen Finanzierung ohne bürokratische Hindernisse. Zudem bedarf es einer zentralen Koordination aller Maßnahmen – idealerweise im Gleichstellungsamt der Stadt Köln.

Zum internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen haben sich auf Vorschlag der ASF Köln einige Organisationen auf eine Gemeinsame Erklärung verständigt. In dieser fordern wir:

Die unterzeichnenden Organisationen fordern von der Stadt Köln und dem Land Nordrhein-Westfalen, die Anforderungen der Istanbul Konvention in Köln vollständig und zügig umzusetzen und die notwendigen Regelungen und Finanzierungen sicherzustellen. Das bedeutet insbesondere:

  • Die Frauenhäuser, Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren und geschlechtsspezifische Präventionsangebote für Frauen und Mädchen sollen langfristig, verlässlich und ohne bürokratische Hürden finanziert werden. Dabei müssen neben den Sachkosten auch die Personalkosten sowohl für inhaltliche Arbeit als auch Organisation gefördert werden.
  • Der Beschluss zum 3. Frauenhaus in Köln soll zügig umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen entsprechend des in der Istanbul Konvention formulierten Schlüssels mindestens 80 weitere Frauenhausplätze in Köln geschaffen werden, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.
  • Für die unterschiedlichen Formen von Gewalt wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Ausbeutung, Loverboy-Methode, Zwangsverheiratung, Gewalt im Namen der Ehre, weibliche Genitalverstümmelung, etc. sowie die unterschiedlichen Zielgruppen  wie Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigung, mit Migrations- und Fluchtgeschichte, mit Suchtproblemen, in der Prostitution, der LGBTQI Community, etc. sollen spezifische Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden.
  • Das Angebot an Präventionsprogrammen für Jungen und Männer und Täterarbeit soll ausgebaut und langfristig, verlässlich und unbürokratisch finanziert werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen Täter vermehrt zu Täterprogrammen zuweisen.
  • Beim Amt für Gleichstellung soll eine kommunale Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention gem. Artikel 10 der Konvention geschaffen werden.
  • Die Stadt Köln und das Land NRW sollen sich dafür einsetzen, dass die Bundesrepublik ihre Vorbehalte gegen Artikel 59(2) und (3) der Konvention zurücknimmt, um auch Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu schützen.

 

Die Erklärung als pdf findet Ihr hier: 201123 Gemeinsame Erklärung_IK Köln